Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Bibertal (Entwässerungssatzung - EWS -)
vom 05.06.2013 - § 9 Abs5
⚠️
(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.
⚠️ Pflicht zum Eigenschutz gegen Rückstau ⚠️