Wie angekündigt kann man in Bayern und damit auch bei uns in Kissendorf stufenweise
den Übungsbetrieb wiederaufnehmen.
Dabei gilt es aber, wie im Folgenden aus dem Schreiben des Innenministeriums vom 11.Mai 2020, D2-2227-6-1-138 zitiert, ein paar Dinge zu beachten:
Ausgangspunkt ist dabei auch für die Feuerwehr das allgemeine Abstandsgebot des § 1 Abs. 1 der 4. BayIfSMV:
„Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“
Damit sind Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen der Feuerwehren möglich, soweit sie dem Erhalt der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte dienen und ihre Durchführung hierfür derzeit notwendig ist. Wo immer möglich ist dabei der o.g. Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten und die physischen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Soweit das nicht möglich oder sichergestellt ist, muss zumindest ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
In Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband kann daher ab 18.05.2020
der Übungsdienst in einer ersten Stufe unter Berücksichtigung der folgenden Punkte wieder aufgenommen werden:
1.
Der praktische Übungsdienst darf nur innerhalb der eigenen Feuerwehr und maximal in Staffelstärke (6 Personen)
durchgeführt werden. Innerhalb der jeweiligen Einheit soll das Personal in den Staffeln nicht getauscht werden.
2.
Einheitsübergreifende Lehrgänge (z.B. gemeindeübergreifende Ausbildungen) mit mehreren Ausbildungsterminen dürfen nicht durchgeführt werden.
3.
Die Ausbildung in Lehrräumen und unvermeidbare Besprechungen sollen nur durchgeführt werden, wenn zwischen allen Beteiligten stets ein Abstand von min destens 1,5 Metern gewahrt bleibt.
4.
Die maximale Teilnehmerzahl soll in Räumen bis 50 qm bei 15 liegen und darüber hinaus 25 Teilnehmer nicht überschreiten. Die Zusammenkünfte sollten möglichst kurz gehalten und auf eine ausreichende Lüftung geachtet werden.
Die Übungsinhalte sollten sich auf die unabdingbar notwendigen Themen beschränken.
Auf Übungsinhalte mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B.: Atemschutzübungen, CSA-Übungen, Übungen mit Körperkontakt, Rettungsübungen) muss momentan verzichtet werden.
Die Anwesenheit im Feuerwehrdienst ist zu dokumentieren.
Hierbei ist die Anwesenheit fahrzeug- und funktionsbezogen schriftlich festzuhalten.
Bei der Entscheidung über die Durchführung sind die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen.
Im Landkreis Günzburg sind Stand 30.Mai 20 insgesamt 3 Personen unter Corona Verdacht. Das Risiko ist damit minimal.
Beim Auftreten eines besonderen Infektionsgeschehens im Einsatzbereich der jeweiligen Einheit ist der Ausbildungs- und Übungsdienst sofort einzustellen; vor Wiederaufnahmen ist eine Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich.